Marktordnung
für die Märkte: Schloss Edesheim | Offenburg | Schloss Beuggen | Bad Bergzabern | Iffezheim | Breisach am Rhein | Mußbach
Veranstalter
Art-e-Promusis e.V.
Steinstrasse 9 / 11
D-77652 Offenburg
E-Mail: promusis@web.de
Anmeldung / Bewerbung
Die Bewerbung muss schriftlich bis zum Anmeldeschluss oder per EMail erfolgen. Es gibt auf Grund einer Bewerbung keinen Anspruch auf einen Standplatz. Auch langjährige Aussteller müssen damit rechnen, mal aussetzen zu müsen – da auch junge Kunsthandwerker eine Chance für eine Teilnahme an unseren Märkten haben müssen – das erhöht die Vielfalt und Attraktivität unserer Märkte.
Auswahlverfahren
Eine Jury entscheidet anhand der Bewerbungskriterien und Bewerbungsunterlagen über die Teilnahme.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Künstler, Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, die vom Veranstalter zugelassen wurden. Voraussetzung ist, dass die Bewerberin/der Bewerber ihr/sein Handwerk professionell und hauptberuflich ausübt. Bewerber, die das Handwerk als Hobby betreiben und / oder Händler sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf einen Standplatz. Die Bewerber/innen werden über ihre Zulassung per Email / Post informiert. Mit der Zulassung zur Teilnahme an einem der ausgewählten Märkte werden die Teilnahmebedingungen ( siehe Marktordung ) als rechtsverbindlich anerkannt.
Anmeldeablauf
Jede Anmeldung wird pro Markt mit 50.- € Festschreibegebühr per Rechnung bestätigt. Diese wird unmittelbar nach Anmeldung zugestellt und muss direkt bezahlt werden – so entsteht Verbindlichkeit für beide Seiten.
Bei Rechnungsstellung für den jeweiligen gebuchten Markt, wird die Festschreibegebühr von der Standgebühr abgezogen. Webseiteneintrag ist verpflichtend und wird pro Markt mit 10.- € berechnet.
Bei Absage eines Marktes nach Rechnungsstellung ( spätestens 6 Wochen vor Marktbeginn ) vor jeweiligem Markt, ist die komplette Standgebühr fällig – eine Rückzahlung ist nicht möglich. Die Festschreibegebühr wird einbehalten.
Standplatzverteilung
Die Standplatzverteilung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. In der Anmeldung geäußerte Platzwünsche werden, soweit möglich, berücksichtigt, können jedoch nicht zur Bedingung gemacht werden. Der Standplatz wird bei Ankunft am Veranstaltungsort zugewiesen.
Warenangebot
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, nur selbstgefertigte Stücke in der eigenen Werkstatt / Atelier zum Verkauf anzubieten. Handelswaren oder Arbeiten von Kollegen, die nicht zugelassen sind, dürfen nicht zum Verkauf kommen.
Namenskennung
Die Stände müssen namentlich mit eigenen Standschildern gekennzeichnet sein.
Schadenshaftung
Jede/r Marktteilnehmer/in trägt sein/ihr Risiko selber. Jegliche Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Jede/r Aussteller/in hat sich im Hinblick auf die Veranstaltungen ausreichend zu versichern.
Feuerwehrzufahrt
Die gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten sind unbedingt freizuhalten.
Aufrechterhaltung der Ordnung
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Verhütung von Schäden an Personen und Sachen können der Veranstalter oder die von ihm beauftragten Personen, die notwendigen Maßnahmen anordnen. Teilnehmer/innen, welche den Anordnungen nicht Folge leisten, können mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Datenschutzbestimmungen
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltungsbewerbung von dem Veranstalter abgefragt werden, werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung und eventuelle nachträgliche vertragsbezogene Korrespondenz nötig ist bzw. im Falle handels- und / oder steuerrechtlich relevanter Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, so lange, wie die gesetzlichen Fristen des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung eine Aufbewahrung dieser Dokumente vorsehen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Kontaktanfragen: Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer allgemeinen Kontaktanfrage per E-Mail oder Kontaktformular von uns verarbeitet werden, speichern wir nur so lange, wie dies für die jeweilige Korrespondenz notwendig ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. (Stand September 2018 ). Hiermit stimme ich der Verwertung von gemachten Bildern auf den Märkten zu.
(Stand März 2025 )
Marktordnung Handwerkermarkt Trier
Veranstalter
BKrlp / Bündnis Kunsthandwerk Rheinland-Pfalz e.V.
E-Mail: bk-rlp@gmx.de
Anmeldung / Bewerbung
Die Bewerbung muss schriftlich bis zum Anmeldeschluss oder per EMail erfolgen. Es gibt auf Grund einer Bewerbung keinen Anspruch auf einen Standplatz. Auch langjährige Aussteller müssen damit rechnen, mal aussetzen zu müsen – da auch junge Kunsthandwerker eine Chance für eine Teilnahme an unseren Märkten haben müssen – das erhöht die Vielfalt und Attraktivität unserer Märkte.
Auswahlverfahren
Der Veranstalter entscheidet anhand der Bewerbungskriterien und Bewerbungsunterlagen über die Teilnahme. Sollten mehr Bewerbungen eingehen als Ausstellungsplätze vorhanden sind, entscheidet die Reihenfolge bzw. Qualitätsmermale über die Teilnahme.
Mitglieder des BKrlp, Mitglieder des BK Deutschland und seiner Regionalverbände werden bei der Standverteilung bevorzugt behandelt.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Künstler, Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, die vom Veranstalter zugelassen wurden. Voraussetzung ist, dass die Bewerberin/der Bewerber ihr/sein Handwerk professionell und hauptberuflich ausübt. Bewerber, die das Handwerk als Hobby betreiben und / oder Händler sind, sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Es gibt keinerlei Rechtsanspruch auf einen Standplatz. Die Bewerber/innen werden über ihre Zulassung per Email / Post informiert. Mit der Zulassung zur Teilnahme an einem der ausgewählten Märkte werden die Teilnahmebedingungen ( siehe Marktordung )
als rechtsverbindlich anerkannt.
Anmeldeablauf
Jede Anmeldung wird pro Markt mit 50.- € Festschreibegebühr per Rechnung bestätigt. Diese wird unmittelbar nach Anmeldung zugestellt und muss direkt bezahlt werden – so entsteht Verbindlichkeit für beide Seiten.
Bei Rechnungsstellung für den jeweiligen gebuchten Markt, wird die Festschreibegebühr von der Standgebühr abgezogen. Webseiteneintrag ist verpflichtend und wird pro Markt mit 10.- € berechnet.
Bei Absage eines Marktes nach Rechnungsstellung ( spätestens 6 Wochen vor Marktbeginn ) vor jeweiligem Markt, ist die komplette Standgebühr fällig – eine Rückzahlung ist nicht möglich. Die Festschreibegebühr wird einbehalten.
Standplatzverteilung
Die Standplatzverteilung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. In der Anmeldung geäußerte Platzwünsche werden, soweit möglich, berücksichtigt, können jedoch nicht zur Bedingung gemacht werden. Der Standplatz wird bei Ankunft am Veranstaltungsort zugewiesen.
Mitglieder des BKrlp, Mitglieder des BK Deutschland und seiner Regionalverbände werden bei der Standverteilung bevorzugt behandelt.
Warenangebot
Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, nur selbstgefertigte Stücke in der eigenen Werkstatt / Atelier zum Verkauf anzubieten. Handelswaren oder Arbeiten von Kollegen, die nicht zugelassen sind, dürfen nicht zum Verkauf kommen.
Namenskennung
Die Stände müssen namentlich mit eigenen Standschildern gekennzeichnet sein. Diese sind deutlich sichtbar am Stand anzubringen.
Schadenshaftung
Jede/r Marktteilnehmer/in trägt sein/ihr Risiko selber. Jegliche Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Jede/r Aussteller/in hat sich im Hinblick auf die Veranstaltungen ausreichend zu versichern.
Feuerwehrzufahrt
Die gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten sind unbedingt freizuhalten.
Aufrechterhaltung der Ordnung
Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und zur Verhütung von Schäden an Personen und Sachen können der Veranstalter oder die von ihm beauftragten Personen, die notwendigen Maßnahmen anordnen. Teilnehmer/innen, welche den Anordnungen nicht Folge leisten, können mit sofortiger Wirkung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Datenschutzbestimmungen
Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit einer Veranstaltungsbewerbung von dem Veranstalter abgefragt werden, werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Vertragsabwicklung und eventuelle nachträgliche vertragsbezogene Korrespondenz nötig ist bzw. im Falle handels- und / oder steuerrechtlich relevanter Dokumente, die personenbezogene Daten enthalten, so lange, wie die gesetzlichen Fristen des Handelsgesetzbuches und der Abgabenordnung eine Aufbewahrung dieser Dokumente vorsehen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Kontaktanfragen: Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer allgemeinen Kontaktanfrage per E-Mail oder Kontaktformular von uns verarbeitet werden, speichern wir nur so lange, wie dies für die jeweilige Korrespondenz notwendig ist. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. (Stand September 2018 ). Hiermit stimme ich der Verwertung von gemachten Bildern auf den Märkten zu.
Kontaktanfragen
Personenbezogene Daten, die im Rahmen einer allgemeinen Kontaktanfrage per E-Mail oder Kontaktformular von uns verarbeitet werden, speichern wir nur so lange, wie dies für die jeweilige Korrespondenz notwendig ist.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
(Stand 2025 )